Stand: 01.11.2021
1 Geltungsbereich
1.1 Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der GENOLYTIC GmbH und dem Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen erkennt die GENOLYTIC GmbH nicht an und widerspricht ihnen hiermit ausdrücklich. Anderweitige Allgemeine Geschäftsbedingungen sind damit nur wirksam, wenn die GENOLYTIC GmbH sie ausdrücklich bestätigt und anerkannt hat.
2 Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag kommt mit Zugang des Probenmaterials, oder des unterschriebenen Vertragsdokuments bei der GENOLYTIC GmbH zustande.
2.2 Bestellungen sind erst nach mündlicher oder schriftlicher Auslieferungsbestätigung durch die GENOLYTIC GmbH verbindlich.
2.3 Lieferfristen und Termine – sowohl für die Auslieferung der Ware als auch für Laboranalysen – gelten nur als verbindlich, wenn sie schriftlich zugesichert sind.
3 Preise und Zahlungsbedingungen; Lieferfristen
3.4 Sämtliche Preise sind – soweit nicht anderweitig gekennzeichnet – Bruttopreise inklusive der in Deutschland geltenden Mehrwertsteuer.
3.5 Rechnungen sind innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig und zahlbar. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei Zahlung per Vorauskasse führt die
GENOLYTIC GmbH die Untersuchung erst aus, nachdem der Kaufpreis dem Konto der GENOLYTIC GmbH gutgeschrieben ist.
4 Probennahme und Probenmaterial
Der Auftraggeber erklärt, die GENOLYTIC GmbH für alle Verluste oder Schäden zu entschädigen und von allen an die GENOLYTIC GmbH herangetragenen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber Proben zur Verfügung gestellt hat, die er nicht auf legalem Wege erhalten hat.
5 Untersuchung und Übermittlung des Analyseergebnisses
5.1 Bei einer ärztlich durchgeführten oder anders öffentlich beglaubigten Probenentnahme beruft sich die GENOLYTIC GmbH auf die dabei angegebenen Daten.
5.2 Mündliche Auskünfte und Erklärungen von Ergebnissen durch Erfüllungsgehilfen der Firma GENOLYTIC GmbH sind unverbindlich.
5.3 Die GENOLYTIC GmbH beginnt unverzüglich nach Zugang des Probenmaterials bzw. bei Zahlung per Vorkasse nach Zahlungs- und Probeneingang bei der GENOLYTIC GmbH mit der beauftragten Analyse. Das ggf. vereinfacht dargestellte Ergebnis wird dem Auftraggeber in elektronischer Form auf einer ausschließlich ihm zugänglichen Internetseite zur Verfügung gestellt. Zusätzlich kann der Auftraggeber von der GENOLYTIC GmbH das Untersuchungsergebnis schriftlich oder als Fax anfordern.
5.4 Eingesandtes Probenmaterial geht in das Eigentum der GENOLYTIC GmbH über. Die GENOLYTIC GmbH vernichtet das eingesandte Probenmaterial sofort nach Abschluss der Analyse bzw. eines Auftrages.
6 Gewährleistung; Haftung
6.1 Die sachgemäße Entnahme der Proben liegt ausschließlichen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers und ist entsprechend der jeweiligen gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen auf seine Kosten durchzuführen. Die GENOLYTIC GmbH haftet nicht für die Verwertbarkeit der eingereichten Proben oder das hieraus resultierende Ergebnis.
6.2 Der probenentnehmende Arzt oder sachkundige Zeuge sind Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers bzw. der Testpersonen. Die GENOLYTIC GmbH behält sich das Recht vor diese anzuerkennen oder abzulehnen.
6.3 Das Risiko einer Beschädigung oder des Verlustes der Probe auf dem Transportweg vom Auftraggeber zur GENOLYTIC GmbH trägt der Auftraggeber.
6.4 Die GENOLYTIC GmbH gewährleistet sorgfältige und dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik entsprechende Ausführung der ihr übertragenen Analyse. Aufgrund der komplexen Untersuchungen kann die Richtigkeit des Resultats nicht in jedem Falle gewährleistet werden.
6.5 Ist die Analyse aus Gründen, die die GENOLYTIC GmbH zu vertreten hat, mangelhaft, so ist die GENOLYTIC GmbH berechtigt, auf eigene Kosten einen weiteren Test durchzuführen. Zur Durchführung dieses Tests wird der Auftraggeber – soweit erforderlich – weiteres Probenmaterial zur Verfügung stellen.
6.6 Konnte die GENOLYTIC GmbH die weitere Analyse, aus Gründen, die sie zu vertreten hat, nicht durchführen oder hat der Auftraggeber der GENOLYTIC GmbH bei Verzug fruchtlos eine angemessene Nachfrist zur Nachbesserung der Analyse gesetzt, kann der Auftraggeber mindern oder von dem Vertrag zurücktreten.
6.7 Soweit aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen und Verfügungen, gesetzlicher Bestimmungen oder Richtlinien o.ä. Änderungen an der vereinbarten Leistung oder der vereinbarten Art und Weise der Durchführung der Analyse veranlasst sind, sind Erfüllungs- und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers hieraus ausgeschlossen.
6.8 Der Vertrag besteht ausschließlich zwischen der GENOLYTIC und dem Auftraggeber. Der Vertrag entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten Dritter, es sei denn, dies wird zwischen der GENOLYTIC und dem Auftraggeber ausdrücklich vereinbart.
6.9 Die Haftung der GENOLYTIC GmbH für Schäden des Auftraggebers wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der GENOLYTIC GmbH oder seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen begrenzt. Dies gilt nicht für Schäden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7 Datenschutzerklärung
Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes, des Gendiagnostikgesetzes und des Telemediengesetzes im Rahmen der Geschäftsbeziehungen gespeichert.
8 Schutz geistigen Eigentums
Die im Rahmen des Vertrages von der GENOLYTIC GmbH angefertigten Berichte, Berechnungen und Stellungnahmen dürfen vom Auftraggeber nur für eigene Zwecke genutzt werden und nur mit schriftlicher Zustimmung der GENOLYTIC GmbH veröffentlicht werden.
9 Anzuwendendes Recht; Erfüllungsort; Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis zu erfüllenden Verpflichtungen ist Leipzig. Gerichtsstand für alle Streitigkeit ist – soweit zulässig – Leipzig.
10 Teilnichtigkeit
Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien werden eine Regelung finden, die der unwirksamen oder undurchführbaren wirtschaftlich möglichst nahe kommt.